Computertomographie (CT)
Autor: Dr. med. Gesche Tallen, Zuletzt geändert: 20.07.2017 https://kinderblutkrankheiten.de/doi/e100897
Die Computertomographie (CT) ist ein spezielles Röntgenverfahren, mit dem der Körper (mit Hilfe von Röntgenstrahlen) Schicht für Schicht durchleuchtet werden kann. Bei Kindern und Jugendlichen wird sie alternativ oder zusätzlich zur Magnetresonanztomographie (MRT) eingesetzt. Wegen ihrer schnellen Verfügbarkeit kommt sie zudem in der Notfalldiagnostik zum Einsatz.
Bei der Untersuchung liegt der Patient still, während sich ein computergesteuerter Röntgenstrahl um ihn herum bewegt und aus einer Vielzahl verschiedener Richtungen Röntgenaufnahmen macht, um ein Bild zu erzeugen. In Sekundenschnelle verarbeitet das CT-Gerät Tausende von Informationen zu Querschnittbildern einer Körperregion, in Zentimeter- oder sogar Millimeterabständen, die anschließend als Fotos ausgedruckt werden. Für bestimmte Fragestellungen, zum Beispiel bei der Planung einer schwierigen Operation, können die Informationen auch zu dreidimensionalen Bildern verarbeitet werden (3d-CT).
Wie bei der Röntgenuntersuchung erscheinen kalk- und knochendichte Strukturen (wie das Skelett) im CT weiß, Weichteile (wie das Herz) in verschiedenen Grauabstufungen und luftdichtes Gewebe (wie Lunge, Darm) schwarz. Durch die technisch hochmodernen CT-Geräte können CT-Untersuchungen heutzutage selbst bei Säuglingen und Kleinkindern zügig und oft ohne Ruhigstellung durch eine Sedierung oder Narkose durchgeführt werden.
Bei bestimmten Fragestellungen, ist die intravenöse Gabe von Kontrastmitteln notwendig. Sie erfolgt über kleinere (periphere) Venen auf dem Handrücken oder am Unterarm.oder, wenn vorhanden, über den zentralen Venenkatheter (ein zentraler Venenkatheter ist zum Beispiel der Broviac-Katheter) und somit schmerzlos.
Eine CT-Untersuchung tut nicht weh, ist jedoch mit einer Strahlenbelastung verbunden. Die Beurteilung einer Computertomographie erfolgt immer durch einen Facharzt für Radiologie gemeinsam mit dem Behandlungsteam. Außer im lebensbedrohlichen Notfall darf eine CT-Untersuchung bei einem Kind oder Jugendlichen (unter 18 Jahren) nur durchgeführt werden, wenn einer der Erziehungsberechtigten nach einem Aufklärungsgespräch durch den zuständigen Radiologen in die Untersuchung schriftlich eingewilligt hat.